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Ihr Bestatter in der Region Frankfurt, Friedrichsdorf,
Bad Homburg
und Oberursel

Die Entscheidung für eine Bestattungsart

In einem weiteren Schritt gilt es, eine Bestattungsart zu wählen, wenn das vom Verstorbenen nicht bereits geregelt oder ein Wunsch geäußert wurde.

Hierbei sind zwei Bestattungsarten zu unterscheiden:

Die Erdbestattung, bei der der Verstorbene in einem Erdgrab beigesetzt wird, sowie die Feuerbestattung, bei der der Leichnam im Sarg in einem Krematorium eingeäschert und anschließend in einer Urne beispielsweise in einem Wahl- oder Reihengrab, einem anonymen Grab oder einem Baumgrab beigesetzt wird.

Für verschiedene Bestattungsformen ist die Feuerbestattung dabei Voraussetzung. So wird beispielsweise bei einer Seebestattung die Urne mit der Asche des Verstorbenen dem Meer übergeben. Bei anonymen Bestattungen, bei denen auf jeglichen Grabschmuck oder Hinweise auf den Verstorbenen verzichtet wird, ist auf den allermeisten Friedhöfen ebenfalls die vorherige Einäscherung notwendig. Das gilt auch für die Diamant-, die Ballon- und die Weltraumbestattung.